Neuerrungen ab 02.06.2020

Auflagen bei der Wiederaufnahme des Sportbetriebes (gemäß der Corona-Verordnung Sportstätten Baden-Württemberg vom 22.05.2020 – gültig ab dem 02.06.2020)

  1. Abstand
    Während des gesamten Trainings muss zwischen sämtlichen anwesenden Personen immer mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. Direkter körperlicher Kontakt ist untersagt. In geschlossenen Räumen ist hochintensives Ausdauertraining untersagt.
  2. Gruppengröße
    Wird beim Training der Standort beibehalten (z. B. zugewiesener Stand auf der Schießanlage), ist die Gruppengröße nicht begrenzt.
  3. Sportgeräte Gemeinsam genutzte Sportgeräte (z. B. Vereinswaffen) müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  4. Kontakte außerhalb von Trainingseinheiten
    Kontakte außerhalb der Trainingszeit sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei sind 1,5 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten. Ansammlungen von Personen im Eingangsbereich sind nicht gestattet. Falls Toiletten die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt aufzusuchen.
  5. Umkleiden / Sanitärräume
    Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen. Umkleiden und Sanitärräume bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
  6. Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen
    Es muss sichergestellt sein, dass bei der Nutzung von Wegen zu und in der Sportstätte der nötige Sicherheitsabstand eingehalten wird (z. B. durch zeitlich versetzten Trainingsbeginn, “Einbahnstraßen”). In der Sportanlage müssen ausreichend Gelegenheiten zum Händewaschen (mit Seife und Einmalhandtüchern) oder alternativ Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Außerdem muss immer für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
  7. Verantwortliche Person
    Für jede Trainingsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen. Diese ist für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich.
  8. Dokumentation Teilnehmer
    Von den Trainingsteilnehmer sind Vor- und Nachname, Telefonnummer oder Adresse, sowie Datum mit Beginn und Ende des Besuchs zu dokumentieren, um Infektionsketten ggf. nachvollziehen zu können (Aufbewahrung 4 Wochen nach Erhebung).
  9. Ausgeschlossene Personen
    Vom Training ausgeschlossen sind Personen, die Symptome einer möglichen Infektion (Atemwegsinfekt/erhöhte Temperatur) aufweisen oder in Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.
    Bitte beachten: die jeweils zuständigen Behörden können weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Infektionen erlassen, wie z. B. das Tragen von Masken. Diese weitergehenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sind unbedingt zu berücksichtigen.

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